Sie sind Geschäftskunde?
Blindenwerkstatt – Produkte online kaufen – und gleichzeitig sparen!
Bereiten Sie Ihren Mitarbeitenden und Kundinnen Freude mit hochwertigen Artikeln aus einer anerkannten Blindenwerkstatt – und senken Sie dabei Ihre Ausgleichsabgabe.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen nicht die nötige Anzahl an Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen besetzt und müssen daher die Ausgleichsabgabe entrichten?
Falls in Ihrem Betrieb nicht genügend Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen vorhanden sind, sind Sie zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet.
Doch es gibt eine Möglichkeit, diese Abgabe zu verringern:
Durch Einkäufe bei firmenkunden.blindenwerkstatt.shop/ (in Zusammenarbeit mit der Blindenwerkstätte Holger Sieben) leisten Sie nicht nur einen sozialen Beitrag, sondern können auch Ihre finanzielle Belastung reduzieren.
(Um die Ausgleichsabgabe zu reduzieren, können Unternehmen Blindenware bestellen und 50% der ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Abgabe anrechnen lassen. Dies wird durch das Sozialgesetzbuch IX (§ 223 Abs. 1) ermöglicht.)
Wie hoch die jeweilige Arbeitsleistung für einzelnen Produkte ist sehen Sie im KATALOG bei der Preis Angabe unter
AdbH * Ausgleichsleistung der blinden Handwerker
oder in unserer Preisliste die Sie HIER finden!

